01.08.2002 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Angabe eines Investitionszeitpunkts notwendig?
| Das Finanzgericht (FG) Köln hat Zweifel, ob für eine Ansparabschreibung die Angabe des Investitionszeitpunkts notwendig ist. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gab das FG daher dem Steuerzahler vorläufig recht. Das Finanzamt hatte ihm die Ansparabschreibung gestrichen, weil er in seiner Steuer-Erklärung keine Angabe zum Investitionszeitpunkt machte. Auch einen späteren Nachweis akzeptierten die Beamten nicht. (Beschluss vom 13.3.2002, Az: 7 V 126/02) |
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