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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Urlaubsanspruch bei Verminderung der Arbeitszeit

    | Eine wichtige Entscheidung - auch im Zusammenhang mit dem seit kurzen geltenden Anspruch auf Teilzeitarbeit - hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) getroffen. In einem Betrieb führte eine Umstrukturierung dazu, dass die im Schichtbetrieb tätigen Beschäftigten nur noch 35 Stunden und an vier Tagen statt an fünf Tagen in der Woche arbeiteten. Der Arbeitgeber verminderte für die Arbeitnehmer den tariflich vorgesehenen Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf 24 Tage im Jahr. Das darf er, entschied das BAG: Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend. |