30.10.2008 | Arbeitsverhältnisse
Ermittlung des Zinssatzes bei Arbeitgeberdarlehen
Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei einem Arbeitgeberdarlehen kann auch auf allgemein zugängliche Internetangebote von Direktbanken zurückgegriffen werden. Diese Zinssätze dürften regelmäßig unter den Durchschnittssätzen der Bundesbank liegen.
Beachten Sie: Wird ein solcher günstiger Zinssatz zugrunde gelegt, ist der vierprozentige Bewertungsabschlag nicht mehr möglich. Im Einzelfall lohnt sich daher ein Vergleich, welcher Zinssatz für den Arbeitnehmer günstiger ist. (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 23.1.2008, Az: S 2334 – 31 – V B 3)(Abruf-Nr. 081761)
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 3 | ID 122528