01.01.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Hinzuverdienstgrenze auf 345 Euro angehoben
| Wenn Sie einen Rentner beschäftigen, sollten Sie Folgendes wissen: Die Hinzuverdienstgrenze von bisher 340 Euro ist zum 1. Januar 2004 auf 345 Euro brutto angehoben worden. Die 345-Euro-Grenze gilt also ab sofort bundesweit für Rentner mit einer |
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