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  • 26.06.2008 | Arbeitsverhältnisse

    Pflegezeitgesetz bringt neue Rechte für Arbeitnehmer

    Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Es beschert Ihren Arbeitnehmern zwei wichtige neue Rechte: 

    1.Sie dürfen künftig bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation kurzzeitig der Arbeit fernbleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen (§ 2 PflegeZG).
    2.Sie können sich für die Übernahme einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung („Pflegezeit“) bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (§ 3 PflegeZG).

    Wichtig: Von den Vorschriften des PflegeZG kann nicht zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Dies gilt für Einzelarbeits-, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§ 8 PflegeZG). 

    Unser Service: Wer genauer wissen möchte, was auf ihn als Arbeitgeber zukommen kann, findet dazu einen ausführlichen Beitrag im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 081774

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 4 | ID 120039