29.05.2008 | Autokauf
Anwaltskosten bei Nichtabnahme des Fahrzeugs
Wer wegen Nichtabnahme des verbindlich bestellten Fahrzeugs eine Schadenspauschale nach den AGB zu zahlen hat, zum Beispiel 15 Prozent des Kaufpreises beim Kauf eines Neuwagens, kann nicht einwenden, mit der Pauschale seien sämtliche Aufwendungen des Autohauses einschließlich der Anwaltskosten gedeckt. Die Pauschale umfasse nur den branchenüblichen Durchschnittsschaden, insbesondere den entgangenen Gewinn. Sogenannte „Verzögerungsschäden“, wie sie infolge einer anwaltlichen Mahnung anfielen, dürften gesondert abgerechnet werden, urteilte das Landgericht Bonn in zweiter Instanz. (Urteil vom 11.9.2007, Az: 8 S 85/07)(Abruf-Nr. 080284)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119543