29.04.2010 | Autokauf
Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens
Trotz Rücktritts vom Kaufvertrag hat ein Käufer Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens, wenn er sein gekauftes Fahrzeug infolge eines Mangels nicht nutzen kann. Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine frühere Entscheidung (Az: VIII ZR 16/07; Abruf-Nr. 073764) bestätigt und das davon abweichende Kammergericht Berlin (Ausgabe 9/2009, Seite 3) „auf Linie“ gebracht. Im Urteilsfall ging es um einen gebrauchten Honda Jazz. Wegen eines nicht offenbarten Unfallschadens trat die Käuferin im Oktober 2005 vom Kauf zurück. Den Wagen legte sie Anfang Dezember still. Erst Ende April 2006 erwarb sie ein Ersatzfahrzeug und forderte vom Händler für 168 Ausfalltage Nutzungsausfall in Höhe von 6.384 Euro. Der BGH gab ihr grundsätzlich Recht. Allerdings verwies er das Verfahren an die Vorinstanz zurück, damit diese klärt, ob die Käuferin mit ihrer 168 Tage dauernden Ersatzbeschaffung ihre Pflicht verletzt hat, den Ausfallschaden klein zu halten. (Urteil vom 14.4.2010, Az: VIII ZR 145/09)(Abruf-Nr. 101225)