01.06.2001 · Fachbeitrag · Autokauf
Offenbarungspflicht bei Nachlackierung
| Eine Nachlackierung an einem neuwertigen Fahrzeug muss dem Käufer offenbart werden, wenn sie nicht fachgerecht repariert worden ist. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Das beklagte Autohaus hatte einen zwei Monate alten Pkw (Laufleistung 550 km) verkauft. Wegen einer Beschädigung am rechten Seitenteil war der Pkw vor dem Verkauf in einer Autolackiererei gewesen. Kosten: 417,60 DM. Dabei war der Lackschaden nicht fachgerecht, insbesondere nicht rückstandsfrei, beseitigt worden. Eine einwandfreie Reparatur hätte rund 1.200 DM gekostet. Nach Ansicht des OLG ist der Käufer arglistig getäuscht worden. Angesichts der Neuwertigkeit des Fahrzeugs habe er - wie beim Neufahrzeugkauf - ein völlig unbeschädigtes Fahrzeug erwarten dürfen. |
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