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  • 01.09.2005 | Autokauf

    Unbündiger Türschluss bei Kleinwagen nur eine Bagatelle

    Bei einem Kleinwagen sind unbündig schließende Türen kein erheblicher Mangel und berechtigen damit nicht zum Rücktritt vom Vertrag. In dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ging es um einen 15.200 Euro teuren zweitürigen Kleinwagen. Nachstellarbeiten in einer Fremdfirma hatten keinen Erfolg, weshalb der Käufer den Kfz-Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagte. Laut Gutachter stand die Seitenwandvorderkante bzw. Stirnseite gegenüber den Türkanten um 1,7 und 1,8 mm über. Diesen Befund konnte der Sachverständige auch an anderen Fahrzeugen des gleichen Typs feststellen. Da die Richter den Überstand als Bagatellmangel einstuften, konnte im Urteilsfall offen bleiben, ob überhaupt ein Sachmangel vorlag. (Urteil vom 8.6.2005, Az: I – 3 U 12/04) (Abruf-Nr. 052290)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 2 | ID 85843