27.07.2009 | Autokauf
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-„Auktion“
Der vorzeitige Abbruch einer „Auktion“ bei eBay führt nicht immer dazu, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs führende Bieter Anspruch auf den Gegenstand zum von ihm gebotenen Betrag hat. In einem Fall vor dem Landgericht Koblenz wurde wenige Minuten nach Einstellung eines Porsche die „Auktion“ beendet, weil eine Korrektur erforderlich war. Zu diesem Zeitpunkt betrug das Höchstgebot fünf Euro. Der Bieter habe keinen Anspruch auf das Fahrzeug zu diesem Betrag. Das gebiete der Grundsatz von Treu und Glauben. (Urteil vom 18.3.2009, Az: 10 O 250/08)(Abruf-Nr. 091226)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 4 | ID 128652