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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

    Wann sind Dividenden-Forderungen in der Bilanz zu aktivieren?

    | Kfz-Händler, die Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft halten, müssen ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur zeitlichen Erfassung von Dividenden beachten: Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass Dividendenforderungen in der Steuerbilanz erst aktiviert werden dürfen, wenn die (Tochter-)Kapitalgesellschaft den Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat (Beschluss vom 7.8.2000, Az: GrS 2/99; Abruf-Nr. 001136). Die Entscheidung ist insbesondere für Kfz-Betriebe mit Betriebsaufspaltung von Bedeutung. |