01.08.2002 · Fachbeitrag · Betrieblich und privat genutzte Gebäude
Ist die gesamte Vorsteuer abzugsfähig?
| Wieder einmal startet der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen „Generalangriff“ auf das deutsche Umsatzsteuergesetz - zu Gunsten der Steuerzahler! Es geht um den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung, Herstellung oder Renovierung einer Immobilie, die zu privaten Wohnzwecken und zur Einkunftserzielung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, genutzt wird. Generalanwalt Francis G. Jacobs hat in einem vom Bundesfinanzhof angeregten Vorabentscheidungsverfahren vorgeschlagen, in diesen Fällen den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen Sie von der voraussichtlichen Entscheidung des EuGH profitieren können. |
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