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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Profitieren Sie bei Geburtstagsfeiern von der Trendwende in der Rechtsprechung

    | Rechnungen über Jubelfeste von Arbeitnehmern, Unternehmern oder Gesellschafter-Geschäftsführern, die in der Buchhaltung als Firmenkosten aufgezeichnet wurden, sorgen seit jeher für Kontroversen mit dem Finanzamt. Gewinner war meist das Finanzamt. Das könnte sich ändern. Die aktuelle Rechtsprechung leitet eine Trendwende ein, die Sie nutzen sollten. |