01.08.2003 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Profitieren Sie bei Geburtstagsfeiern von der Trendwende in der Rechtsprechung
| Rechnungen über Jubelfeste von Arbeitnehmern, Unternehmern oder Gesellschafter-Geschäftsführern, die in der Buchhaltung als Firmenkosten aufgezeichnet wurden, sorgen seit jeher für Kontroversen mit dem Finanzamt. Gewinner war meist das Finanzamt. Das könnte sich ändern. Die aktuelle Rechtsprechung leitet eine Trendwende ein, die Sie nutzen sollten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig