01.05.2002 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Verluste aus Warentermingeschäften absetzbar
| Gewerbetreibende können Verluste aus Warentermingeschäften als Betriebsausgaben abziehen. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen rechtskräftig entschieden. Voraussetzung ist, dass ein betrieblicher Zusammenhang nachgewiesen wird. Das heißt, die erforderlichen Gelder müssen vom betrieblichen Konto stammen und die Vorgänge müssen buchungstechnisch zeitnah erfasst werden. Außerdem müssen die Warentermingeschäfte geeignet sein, das Betriebskapital zu stärken. Schädlich ist es daher, wenn bereits bei Abschluss des Warentermingeschäfts erkennbar mit einem Verlust zu rechnen ist. (Urteil vom 28.11. 2001, Az: 13 K 257/94) (Abruf-Nr. 020392) |
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