29.10.2010 | Betriebsprüfung - Teil II
Die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler im Kfz-Gewerbe
von WP StB Elmar Bingel und RA StB Lilian Göttsching, Bingel Dorau & Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Freiburg
Bilanzierungsfehler können bei einer Betriebsprüfung zu teuren Steuernachzahlungen führen. Damit Ihnen möglichst wenige unterlaufen, stellen wir die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler im Kfz-Gewerbe zusammen. In dieser Ausgabe geht es um Fehler Nummer 5 bis 7 in folgenden Positionen der Aktivseite: Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung von Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
5. Einzelwertberichtigung (EWB) von Forderungen
Grundsatz
Man unterscheidet einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen. Einwandfreie Forderungen des Umlaufvermögens sind mit dem Nennwert zu bilanzieren. Zweifelhafte Forderungen sind einzeln im Wert zu berichtigen. Zweifelhaft sind Forderungen, wenn Zahlungsverzug oder -unfähigkeit des Schuldners drohen. Dann sind Wertberichtigungen vorzunehmen. Nur uneinbringliche Forderungen werden komplett abgeschrieben.
Häufige Fehler
1. Das Wertaufhellungsprinzip wird nicht sorgfältig angewendet. 2. Es fehlt an einem über das allgemeine Ausfallsrisiko hinausgehenden speziellen Ausfallrisiko. Häufig werden EWB auf Kundenforderungen von Betriebsprüfern Jahre später nicht anerkannt, weil sie zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzaufstellung doch noch erfüllt wurden. |
Lösung
Über die EWB werden konkrete Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen berücksichtigt, indem diese neu bewertet werden. Das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners wird betrachtet. Die EWB zählt zum Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung.
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