01.07.2001 · Fachbeitrag · Bewirtung bei Hausmessen und Produktpräsentation
Voll abzugsfähige Werbekosten oder beschränkt abzugsfähige Bewirtungskosten?
| Häufig kommt es in Autohäusern anlässlich von Außenprüfungen zum Streit über einen Punkt: Dürfen die Aufwendungen im Rahmen einer Hausmesse oder Produktpräsentation in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden? Seitdem die Vorsteuer aus den Bewirtungskosten ebenfalls nur zu 80 Prozent abzugsfähig ist, hat die Problematik an Bedeutung gewonnen. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen für einen Betriebsausgaben-Abzug erfüllt sein müssen und wie Sie mit Zweifelsfällen am besten umgehen. |
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