01.07.2002 · Fachbeitrag · BFH ändert seine Rechtsprechung
Steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum „anschaffungsnahen Aufwand“
| In der März-Ausgabe (Seite 10) haben wir prognostiziert, dass der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Aufwand“ ändert. Mittlerweile ist das geschehen: Der BFH hat endlich seine Entscheidungen veröffentlicht, die er bereits im September letzten Jahres gefällt hat (Urteile vom 12.9.2001, Az: IX R 39/97, Abruf-Nr. 020702 und Az: IX R 52/00, Abruf-Nr. 020701). Lesen Sie, wie Sie von der neuen Rechtsprechung profitieren können. |
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