27.07.2009 | BGH entscheidet zulasten des Handels
Der Käufer kann seine Aufforderung zur Nacherfüllung in der Berufung nachholen
Hat es der Käufer versäumt, den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern, kann er das in der Berufungsinstanz nachholen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) verzögert eine solche erst in zweiter Instanz erklärte Aufforderung den Rechtsstreit nicht. Die Erklärung falle damit nicht unter die prozessuale Vorschrift, dass in der Berufung keine neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel mehr zulässig sind.
Fristsetzung in der Regel erforderlich
Als Kfz-Händler kennen Sie das übliche Prozedere: Der Käufer behauptet einen Mangel. Sie sehen im Vorbringen des Käufers keinen Mangel und lehnen eine Nachbesserung ab. Nun muss der Käufer Ihnen eine Frist zur Nachbesserung setzen; es sei denn, Sie haben eine Nachbesserung definitiv und endgültig abgelehnt.
Haben Sie endgültig abgelehnt, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Ansonsten kann er nur dann zurücktreten, wenn die Nachbesserung unmöglich oder (in der Regel zweimal) nicht gelungen ist.
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