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  • 28.03.2011 | Bilanz

    Endgültiger Ausfall von Verlustvorträgen verfassungswidrig?

    Es bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel, dass bisher nicht verrechnete Verluste aus Vorjahren bei positiven Einkünften von mehr als einer Mio. Euro im laufenden Jahr auch dann nicht voll verrechnet werden dürfen, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Jahren rechtlich ausgeschlossen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV) entschieden (Beschluss vom 26.8.2010, Az: I B 49/10; Abruf-Nr. 103568).  

    Praxishinweis: Eine Entscheidung im AdV-Verfahren ist nicht verbindlich. Zumindest der I. Senat des BFH dürfte sich aber mit der AdV-Entscheidung endgültig festgelegt haben.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143402