28.08.2009 | Bilanz
Golfturniere für Kunden: Kein Betriebsausgabenabzug!
Aufwendungen für Golfturniere, die insbesondere Händler im Segment der Luxusklasse für Ihre (potenziellen) Kunden veranstalten, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das hat die Oberfinanzdirektion Hannover klargestellt (Verfügung vom 20.5.2009, Az: S 2145 - 80- StO 224; Abruf-Nr. 092545) und dabei auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs verwiesen (Urteil vom 29.12.2008, Az: X B 123/08). Die Kosten fallen demnach unter das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 Nummer 4 Einkommensteuergesetz (Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen).
Beachten Sie: Das soll auch gelten, wenn der Händler selbst nicht aktiv Golf spielt und die Anbahnung und Förderung von Geschäftsabschlüssen (zum Beispiel durch eine Fahrzeugpräsentation) während des Turniers im Vordergrund steht.