30.10.2008 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Die neuen Bilanzierungsregeln treffen
das Kfz-Gewerbe in Einzelfällen kräftig
von WP/StB Dr. Johannes A. Huber und StB Dr. Simone Jäck, ATG Allgäuer Treuhand GmbH, Kempten
Seit etwa einem Jahr wird die Reform des deutschen Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) diskutiert. Inzwischen liegen Regierungsentwurf und Stellungnahme des Bundesrats vor. Wann und in welcher Form das Gesetz endgültig verabschiedet wird und ob die Neuregelungen tatsächlich bereits ab dem 1. Januar 2009 gelten werden, ist ungewiss.
Doch selbst wenn ein großer Teil der Regelungen erst ab 2010 greifen sollte und sich noch die eine oder andere Änderung ergeben kann, Sie müssen sich bereits jetzt mit dem Thema beschäftigen:
- Durch die Neuregelung kann Ihnen bisher genutztes bilanzpolitisches Potenzial verlorengehen.
- Andererseits entstehen auch neue Gestaltungsspielräume.
- Insbesondere in der Umstellungsphase kann sich die Neuregelung erheblich auf Ihr Unternehmensergebnis auswirken.
Allgemeine Regelungen
Das BilMoG ändert allgemeine Regelungen. Vier davon sollten Sie kennen, auch wenn diese möglicherweise nicht alle für Ihr Autohaus oder Ihren Kfz-Betrieb relevant sind:
1. Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
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