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  • 29.10.2010 | Checkliste - Teil I

    Geschäfte mit Kunden im EU-Ausland

    Der Handel über die Grenzen ist bei vielen Kfz-Händlern ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäfts. Dieses birgt aber auch viele Risiken, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Auf Wunsch vieler Leser haben wir daher unsere Checkliste „Kfz-Handel über die Grenze“ zu einer Kurzübersicht für den täglichen Gebrauch zusammengefasst. Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung möglich ist und welche Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) dafür erfüllt sein müssen.  

     

    Beachten Sie: Weiter gültig bleibt die ausführliche 27-seitige Checkliste „Kfz-Handel über die Grenzen“. Diese können Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“ - abrufen.  

    Checklisten EU-Exporte und -Reparaturen

    Verkauf eines Neuwagens im Sinne von § 1b Absatz 3 UStG  

    Käufer ist ...  

    Art der
    Lieferung
     

    Rechnung des deutschen Händlers  

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

    Unternehmer  

    in allen
    Fällen  

    umsatzsteuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (innergemeinschaftliche Lieferung; Kunde muss den Kauf in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern)  

     

    Rechnungsinhalt: Die Netto-Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung; Hubraum, Motorleistung, Kilometerstand, Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 2 UStDV  

    Privatperson  

    in allen
    Fällen  

    umsatzsteuerfrei - ohne Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung eines „Neufahrzeugs“; Kunde muss den Kauf in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern)  

     

    Rechnungsinhalt: Die Netto-Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten; außerdem: eigene Steuernummer oder USt-IdNr., Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung, Hubraum, Motorleistung, Kilometerstand, Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 4 UStDV und Nachweis der amtlichen Zulassung im anderen Mitgliedstaat oder der vom Kunden durchgeführten Erwerbsbesteuerung  

     

    Verkauf eines Gebrauchtwagens in das EU-Ausland  

    1. Der Kfz-Händler hat den Gebrauchtwagen zuvor ohne Vorsteuerabzug erworben  

    Käufer ist ...  

    Art der
    Lieferung
     

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

    Unternehmer  

    in allen
    Fällen  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (innergemeinschaftliche Lieferung; Kunde muss den Kauf in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern)  

     

    Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung  

     

    steuerpflichtig - ohne Umsatzsteuer, wenn Differenzbesteuerung angewendet wird  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 2 UStDV  

    Privatperson  

    in allen
    Fällen  

    steuerpflichtig - ohne Umsatzsteuerausweis! (Verkauf unterliegt der Differenzbesteuerung)  

    --  

    2. Der Kfz-Händler hat den Gebrauchtwagen zuvor mit Vorsteuerabzug erworben  

    Käufer ist ...  

    Art der
    Lieferung
     

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis  

    Unternehmer  

    in allen
    Fällen  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (innergemeinschaftliche Lieferung; Kunde muss Kauf in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern)  

     

    Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 2 UStDV  

    Privatperson  

    Abholung durch den Käufer  

    steuerpflichtig - mit deutscher
    Umsatzsteuer
     

    --  

     

    Versendung  

    oder  

    Beförderung durch den Verkäufer  

    steuerpflichtig - mit deutscher Umsatzsteuer, wenn die Lieferschwelle im Bestimmungsland nicht überschritten ist und nicht auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet wurde  

     

    steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer des Bestimmungslands, wenn die Lieferschwelle* im Bestimmungsland überschritten ist oder der Unternehmer auf ihre Anwendung verzichtet hat  

    --  

    * Eine aktuelle Übersicht über die Lieferschwellen finden Sie in „myIWW“ in „Online-Service/Downloads“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“.  

     

    Kfz-Reparatur oder Zubehörverkauf mit Einbau für Kunden aus dem EU-Ausland  

    Kunde ist ...  

    Art der  

    Lieferung  

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

    Unternehmer  

    Werkleistung*  

    in Deutschland nicht steuerbar - ausländische USt-IdNr. des Kunden festhalten (Kunde schuldet im Heimatstaat die Umsatzsteuer für die Leistung)  

     

    Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis mit allen Rechnungsangaben nach § 14 Absatz 4 UStG; außerdem:  

    eigene und USt-IdNr. des Kunden und Hinweis, dass der Empfänger die Umsatzsteuer im Heimatstaat schuldet  

    --  

     

    Werklieferung **  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (innergemeinschaftliche Lieferung; Kunde muss die Werklieferung in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb besteuern)  

     

    Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden sowie einen Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 2 UStDV  

    Privatperson  

    jede Leistung  

    steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer  

     

     

    Zubehörverkauf ohne Einbau für einen Kunden aus dem EU-Ausland (kein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Kfz-Lieferung)  

    Käufer ist ...  

    Art der  

    Lieferung  

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

    Unternehmer  

    In allen Fällen  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (innergemeinschaftliche Lieferung; Kunde muss die Lieferung in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb versteuern)  

     

    Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem Bestimmungsort eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden sowie einen Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung  

    a) § 17a UStDV
     

    b) § 17c Absatz 2 UStDV  

    Privatperson  

    Abholung durch den Kunden  

    steuerpflichtig - mit deutscher
    Umsatzsteuer
     

    --  

    Käufer ist ...  

    Art der  

    Lieferung  

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

     

    Versendung  

    oder förderung durch den Händler  

    steuerpflichtig - mit deutscher Umsatzsteuer, wenn die Lieferschwelle im Bestimmungsland nicht überschritten ist und auf ihre Anwendung nicht verzichtet wurde sowie Liefergegenstand keine verbrauchsteuerpflichtige Ware (Mineralöl) ist  

     

    steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer des Bestimmungslandes, wenn Lieferschwelle im Bestimmungsland überschritten ist oder auf die Anwendung verzichtet wurde oder eine verbrauchsteuerpflichtige Ware (Mineralöle) geliefert wird  

    --  

    ** Werkleistung: Reparaturen und sonstige Bearbeitung, bei denen Ersatzteile und Zubehör nur Nebenstoffe sind und der Materialanteil weniger als 50 Prozent beträgt.  

    *** Werklieferung: Fester Einbau von Ersatzteilen und Zubehör, wenn der Materialanteil mehr als 50 Prozent des Entgelts beträgt.  

    Erläuterung zu den Buch- und Belegnachweisen

    1. Belegnachweis

    Art der
    Lieferung
     

    Belege nach § 17a UStDV  

    Versendung durch
    den Händler oder Käufer
     

    • Rechnungsdoppel

     

    • Versendungsbeleg (Frachtbrief, CMR-Frachtbrief, Posteinlieferungsschein) oder weiße Spediteurbescheinigung

    Beförderung  

    durch
    den Händler
     

    • Rechnungsdoppel

     

    • Handelsüblicher Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (Lieferschein oder Rechnung)

     

    • Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten

    Beförderung  

    durch
    den Käufer
     

    • Rechnungsdoppel

     

    • Handelsüblicher Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (Lieferschein oder Rechnung)

     

    • Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten

     

    • Schriftliche Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern

     

    • Beim Verkauf von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne USt-IdNr. zusätzlich Nachweis der amtlichen Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat zum Straßenverkehr oder der Nachweis über die durchgeführte Erwerbsbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat.

    2. Buchnachweis