29.10.2010 | Checkliste - Teil I
Geschäfte mit Kunden im EU-Ausland
Der Handel über die Grenzen ist bei vielen Kfz-Händlern ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäfts. Dieses birgt aber auch viele Risiken, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Auf Wunsch vieler Leser haben wir daher unsere Checkliste „Kfz-Handel über die Grenze“ zu einer Kurzübersicht für den täglichen Gebrauch zusammengefasst. Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung möglich ist und welche Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) dafür erfüllt sein müssen.
Beachten Sie: Weiter gültig bleibt die ausführliche 27-seitige Checkliste „Kfz-Handel über die Grenzen“. Diese können Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“ - abrufen.
Checklisten EU-Exporte und -Reparaturen
Verkauf eines Neuwagens im Sinne von § 1b Absatz 3 UStG | |||
Käufer ist ... | Art der | Rechnung des deutschen Händlers | a) Belegnachweis |
Unternehmer | in allen | umsatzsteuerfrei - ohne Umsatzsteuer
Rechnungsinhalt: Die Netto-Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung; Hubraum, Motorleistung, Kilometerstand, Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs | a) § 17a UStDV |
Privatperson | in allen | umsatzsteuerfrei - ohne Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung eines „Neufahrzeugs“; Kunde muss den Kauf in seinem Heimatstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern)
Rechnungsinhalt: Die Netto-Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten; außerdem: eigene Steuernummer oder USt-IdNr., Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung, Hubraum, Motorleistung, Kilometerstand, Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs | a) § 17a UStDV b) § 17c Absatz 4 UStDV und Nachweis der amtlichen Zulassung im anderen Mitgliedstaat oder der vom Kunden durchgeführten Erwerbsbesteuerung |
Verkauf eines Gebrauchtwagens in das EU-Ausland | |||
1. Der Kfz-Händler hat den Gebrauchtwagen zuvor ohne Vorsteuerabzug erworben | |||
Käufer ist ... | Art der | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
Unternehmer | in allen | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung
steuerpflichtig - ohne Umsatzsteuer, wenn Differenzbesteuerung angewendet wird | a) § 17a UStDV |
Privatperson | in allen | steuerpflichtig - ohne Umsatzsteuerausweis! (Verkauf unterliegt der Differenzbesteuerung) | -- |
2. Der Kfz-Händler hat den Gebrauchtwagen zuvor mit Vorsteuerabzug erworben | |||
Käufer ist ... | Art der | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
Unternehmer | in allen | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden, Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung | a) § 17a UStDV |
Privatperson | Abholung durch den Käufer | steuerpflichtig - mit deutscher | -- |
| Versendung oder Beförderung durch den Verkäufer | steuerpflichtig - mit deutscher Umsatzsteuer, wenn die Lieferschwelle im Bestimmungsland nicht überschritten ist und nicht auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet wurde
steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer des Bestimmungslands, wenn die Lieferschwelle* im Bestimmungsland überschritten ist oder der Unternehmer auf ihre Anwendung verzichtet hat | -- |
* Eine aktuelle Übersicht über die Lieferschwellen finden Sie in „myIWW“ in „Online-Service/Downloads“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“.
Kfz-Reparatur oder Zubehörverkauf mit Einbau für Kunden aus dem EU-Ausland | |||
Kunde ist ... | Art der Lieferung | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
Unternehmer | Werkleistung* | in Deutschland nicht steuerbar - ausländische USt-IdNr. des Kunden festhalten (Kunde schuldet im Heimatstaat die Umsatzsteuer für die Leistung)
Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis mit allen Rechnungsangaben nach § 14 Absatz 4 UStG; außerdem: eigene und USt-IdNr. des Kunden und Hinweis, dass der Empfänger die Umsatzsteuer im Heimatstaat schuldet | -- |
| Werklieferung ** | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem: Bestimmungsort, eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden sowie einen Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung | a) § 17a UStDV |
Privatperson | jede Leistung | steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer |
|
Zubehörverkauf ohne Einbau für einen Kunden aus dem EU-Ausland (kein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Kfz-Lieferung) | |||
Käufer ist ... | Art der Lieferung | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
Unternehmer | In allen Fällen | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
Rechnung muss alle Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten, außerdem Bestimmungsort eigene USt-IdNr. und USt-IdNr. des Kunden sowie einen Hinweis auf Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung | a) § 17a UStDV |
Privatperson | Abholung durch den Kunden | steuerpflichtig - mit deutscher | -- |
Käufer ist ... | Art der Lieferung | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
| Versendung oder förderung durch den Händler | steuerpflichtig - mit deutscher Umsatzsteuer, wenn die Lieferschwelle im Bestimmungsland nicht überschritten ist und auf ihre Anwendung nicht verzichtet wurde sowie Liefergegenstand keine verbrauchsteuerpflichtige Ware (Mineralöl) ist
steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer des Bestimmungslandes, wenn Lieferschwelle im Bestimmungsland überschritten ist oder auf die Anwendung verzichtet wurde oder eine verbrauchsteuerpflichtige Ware (Mineralöle) geliefert wird | -- |
** Werkleistung: Reparaturen und sonstige Bearbeitung, bei denen Ersatzteile und Zubehör nur Nebenstoffe sind und der Materialanteil weniger als 50 Prozent beträgt.
*** Werklieferung: Fester Einbau von Ersatzteilen und Zubehör, wenn der Materialanteil mehr als 50 Prozent des Entgelts beträgt.
Erläuterung zu den Buch- und Belegnachweisen
1. Belegnachweis
Art der | Belege nach § 17a UStDV |
Versendung durch |
|
Beförderung durch |
|
Beförderung durch |
|
2. Buchnachweis
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