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  • 28.11.2008 | Checkliste: Innergemeinschaftliche Lieferung

    Steuerfreiheit von Kfz-Lieferungen
    in einen anderen Mitgliedstaat sichern

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    In der Ausgabe 11/2008 (Seiten 4 bis 11) haben wir Sie mit den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vertraut gemacht. Nachfolgend erfahren Sie anhand mehrerer Checklisten, worauf Sie im Tagesgeschäft achten und welche Belege Sie sich in welcher Form beschaffen müssen, um sich die Steuerfreiheit der Lieferung zu sichern.  

    EU-Mitgliedstaaten

    Dass die EU inklusive Deutschland aus 27 Mitgliedstaaten besteht, ist allgemein bekannt. Dass aber in zehn von 26 Mitgliedstaaten, in die von Deutschland aus eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen kann, bestimmte Gebiete nicht zum Bereich der EU zählen, dürfte nicht Allgemeingut sein. Die einzelnen Mitgliedstaaten mit ihren „Aus- und Einschlüssen“ sind:  

     

    Übersicht EU-Mitgliedstaaten

    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark (ohne Grönland und die Färöer)
    • Estland
    • Finnland (ohne die Åland-Inseln)
    • Frankreich (ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion) einschließlich des Fürstentums Monaco
    • Griechenland (ohne Berg Athos)
    • Irland
    • Italien (ohne Livigno, Campione d‘ Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen)
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren)
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete und die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey) zuzüglich der Insel Man
    • Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt) einschließlich der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Akrotiri und Dhekalia) auf Zypern.

    Kunde ist Unternehmer

    Folgende Aufgaben fallen in Ihrem Autohaus an, wenn der Fahrzeugkäufer (Kunde) aus einem anderen Mitgliedstaat Unternehmer ist.  

     

    Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Punkte abgearbeitet sind, bevor das Fahrzeug vom Hof rollt. Versehen Sie die einzelnen Punkte dieser und der folgenden Checkliste am Rande mit einem Datums- und Zuständigkeitsvermerk. Legen Sie die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter fest, der die einzelnen Punkte abzuarbeiten und die Ausführung mit seinen Namenskürzel abzuzeichnen hat.  

    Checkliste Durchzuführende Arbeiten bei Unternehmern