28.11.2008 | Checkliste: Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerfreiheit von Kfz-Lieferungen
in einen anderen Mitgliedstaat sichern
von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster
In der Ausgabe 11/2008 (Seiten 4 bis 11) haben wir Sie mit den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vertraut gemacht. Nachfolgend erfahren Sie anhand mehrerer Checklisten, worauf Sie im Tagesgeschäft achten und welche Belege Sie sich in welcher Form beschaffen müssen, um sich die Steuerfreiheit der Lieferung zu sichern.
EU-Mitgliedstaaten
Dass die EU inklusive Deutschland aus 27 Mitgliedstaaten besteht, ist allgemein bekannt. Dass aber in zehn von 26 Mitgliedstaaten, in die von Deutschland aus eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen kann, bestimmte Gebiete nicht zum Bereich der EU zählen, dürfte nicht Allgemeingut sein. Die einzelnen Mitgliedstaaten mit ihren „Aus- und Einschlüssen“ sind:
Übersicht EU-Mitgliedstaaten
Kunde ist Unternehmer
Folgende Aufgaben fallen in Ihrem Autohaus an, wenn der Fahrzeugkäufer (Kunde) aus einem anderen Mitgliedstaat Unternehmer ist.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Punkte abgearbeitet sind, bevor das Fahrzeug vom Hof rollt. Versehen Sie die einzelnen Punkte dieser und der folgenden Checkliste am Rande mit einem Datums- und Zuständigkeitsvermerk. Legen Sie die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter fest, der die einzelnen Punkte abzuarbeiten und die Ausführung mit seinen Namenskürzel abzuzeichnen hat.
Checkliste Durchzuführende Arbeiten bei Unternehmern
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