01.06.2001 · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung
FG Berlin nimmt Stellung zu Zweifelsfällen
| Im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung sind Sie vor Überraschungen nie sicher. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin gegen einen Kfz-Händler. Darin nimmt das FG Stellung zu drei interessanten Sonderfällen im Rahmen der Differenzbesteuerung (Urteil vom 21.12.1999, Az: 7 K 5176/98; Abruf-Nr. 001243). Wir stellen Ihnen im Folgenden dieses Stück aus dem Kuriositätenkabinett der Differenzbesteuerung vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig