01.10.2004 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Anerkennung einer Tantiemezusage
| Ist ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, kann dem "Arbeitnehmer" auch eine Tantieme zugesagt werden. Eine rückwirkende Zusage wird aber nicht anerkannt. |
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