01.12.2002 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Steuerfalle private Nutzung des Betriebs-Kfz?
| Für Wirbel sorgt derzeit die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Ihre Prüfer vertreten die Auffassung, dass ein Ehegatte, der im Betrieb mitarbeitet und das Betriebs-Fahrzeug für private Fahrten nutzt, den Wert der privaten Kfz-Nutzung als „geldwerten Vorteil“ versteuern muss. Dies kann vor allem bei „geringfügig Beschäftigten“ gravierende Auswirkungen haben. Denn dadurch wird in der Regel die 325-Euro-Grenze überschritten. Das gesamte Entgelt wird lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nachzahlungen drohen. |
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