01.01.2006 | Einmal Mietwagen – immer Mietwagen
So lösen Sie die Nachweisprobleme auf Grund der neuen Kfz-Briefe
Zu unserem Beitrag „Einmal Mietwagen – immer Mietwagen“ in Ausgabe 12/2005, Seite 3, hat sich ein Leser mit folgender Anfrage an uns gewendet:
Frage zu Fall aus der Praxis
Bisher konnten wir bei GW, die mehrere Halter hatten, anhand des Kfz-Briefs feststellen, ob das Fahrzeug in seinem „Vorleben“ einmal auf einen Autovermieter zugelassen war und folglich als Mietwagen einzustufen ist.
Beim Verkauf eines solchen GW haben wir – auch wenn uns der letzte Halter dies nicht mitgeteilt hatte – das Auto als ehemaligen Mietwagen verkauft. Die neuen Kfz-Briefe enthalten jetzt aber nur noch die Anzahl der Vorbesitzer, nicht mehr die Namen. Folglich können wir künftig die wertbeeinflussende Tatsache „Mietwagen“ nicht mehr ohne weiteres feststellen und dem Käufer des Autos mitteilen.
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