25.09.2009 | Einsparpotenzial bei den Personalkosten
Rechtliche Voraussetzungen für eine Beendigung der betrieblichen Altersversorgung
RA/FArbR Dr. Andreas Imping, Kanzlei Osborne Clarke, Köln
Inhaber und Geschäftsführer von Autohäusern sehen sich gezwungen, angesichts sinkender Umsätze auch bei den Personalkosten zu sparen. Um einen Personalabbau soweit wie möglich zu vermeiden, wird nach Alternativen gesucht.
Unter anderem kommt die Beendigung der betrieblichen Altersversorgung - zeitweise oder gar auf Dauer - in Frage. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür sind allerdings eng gefasst.
Der folgende Beitrag zeigt Ihnen die Voraussetzungen, unter denen eine (zumindest auch) vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungszusage beendet werden kann. Bei einer ausschließlich vom Arbeitnehmer (über eine Entgeltumwandlung) finanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) bringt eine Beendigung aus unternehmerischer Sicht keine wirtschaftlichen Vorteile.
Prinzip der Freiwilligkeit
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Pensionszusagen sind freiwillig: Der Arbeitgeber kann frei bestimmen, ob er solche Leistungen gewährt.
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