28.08.2009 | Elektronische Ausfuhrbestätigung
ATLAS-Ausfuhr seit 1. Juli Pflicht
Wird ein Pkw im Rahmen einer Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei in ein Land außerhalb der EU geliefert, muss der Händler durch einen Beleg nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich ins Drittland verbracht wurde.
Seit 1. Juli 2009 sind keine Papierbelege mehr zulässig, sondern ausschließlich elektronische Belege. Das hat zur Folge: Sie erhalten vom ausländischen Kunden keine von der letzten EU-Grenzzollstelle gestempelte Ausfuhrerklärung mehr. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie jetzt an Ihren Ausfuhrbeleg gelangen.
Hintergrund
Bei Versendungsfällen bleibt alles beim Alten: Wird ein Fahrzeug durch einen vom Lieferanten oder vom Abnehmer selbstständig Beauftragten ins Ausland verbracht (zum Beispiel durch einen Spediteur), ist die Ausfuhr weiterhin nachzuweisen durch
- einen Versendungsbeleg, zum Beispiel den Frachtbrief, oder
- die weiße Spediteursbescheinigung.
In Beförderungsfällen (Abnehmer oder Lieferant befördert den Liefergegenstand selbst) soll die Ausfuhr dagegen durch eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang überwachenden Grenzzollstelle nachgewiesen werden. Dies kann auch die Grenzzollstelle eines anderen Mitgliedstaats sein.
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