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  • 28.01.2008 | Elektronischer Datenverkehr schreitet voran

    Ab 1. März 2008 ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Pflicht

    von Thomas Kast, SÜDVERS GMBH Assekuranzmakler

    Ab 1. März 2008 gilt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die bisherige Doppelkarte bei einer Kfz-Anmeldung wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Ziel: Die Zulassungsstellen sollen die über 5 Mio. Kfz-An- und über 8 Mio. Kfz-Ummeldungen pro Jahr schneller und kostengünstiger bearbeiten und verwalten können. Das heißt: Auf den Zulassungsverantwortlichen in Ihrem Autohaus kommt erst einmal mehr Arbeit zu.  

     

    Ohne eVB geht ab 1. März nichts mehr

    Die Versicherer sind ab 1. März verpflichtet, die Zulassungsbehörden elektronisch über den Versicherungsschutz zu informieren. Der Kunde erhält künftig nur eine siebenstellige Referenznummer, ohne die Fahrzeuge künftig nicht mehr zugelassen werden können.  

     

    Hinter der Referenznummer verbergen sich unter anderem 

    • der Name und die Anschrift des Fahrzeughalters,
    • der Versicherungsnehmer (bei abweichendem Halter),
    • die Fahrzeugdaten sowie
    • der gewünschte Versicherungsumfang.