27.05.2010 | ELStAM kommt erst 2012
Lohnsteuerkarten 2010 nicht vernichten!
Die für 2011 vorgesehene elektronische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale soll auf das Jahr 2012 verschoben werden. Lesen Sie nachfolgend, was in der Übergangszeit gelten soll.
ELStAM ein Jahr später als geplant
Ab 2011 soll das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden (§ 39e Einkommensteuergesetz [EStG]). Alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale sollen künftig in einer Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern zum Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt werden (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale = ELStAM).
Vorgesehen war, den Arbeitgebern bereits ab 2011 alle Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, die derzeit auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthalten sind, elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden haben deshalb letztmalig für 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Einführung von ELStAM wird nun aber auf das Jahr 2012 verschoben.
Übergangsregelungen
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