01.02.2002 · Fachbeitrag · Entnahme nicht mit Vorsteuer belasteter Pkw
Bundesfinanzhof schafft Klarheit
| Wenn Sie für Ihren Betrieb einen Pkw ohne Umsatzsteuer von einem Privatmann gekauft haben, ist eine spätere Entnahme nur bedingt umsatzsteuerpflichtig. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nicht der volle Wert des Pkw umsatzsteuerpflichtig, sondern nur die mit Vorsteuer belasteten Bestandteile. Fraglich blieb, was als Bestandteil zu qualifizieren ist. In dieser Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) Klarheit geschaffen (Urteil vom 18.10.2001, Az: V R 106/98, DStR 2001, 2199; Abruf-Nr. 011516). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig