27.05.2010 | Entwurf liegt vor
Jahressteuergesetz 2010: Diese geplanten
Änderungen sollten Sie im Auge behalten!
Das Jahressteuergesetz 2010 liegt im Entwurf vor (Abruf-Nr. 101232). Folgende geplante Änderungen verdienen Ihre Aufmerksamkeit:
- Ende des Seeling-Modells: Das Seeling-Modell bei gemischt genutzten Gebäuden (voller Vorsteuerabzug bei Zuordnung zum Betriebsvermögen, Umsatzsteuerpflicht für Privatnutzung, Ausgabe 3/2005, Seite 9 und 3/2010, Seite 3) soll endgültig abgeschafft werden (§ 15 Absatz 1b Umsatzsteuergesetz).
Beachten Sie: Für bis 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien soll es aber einen Bestandsschutz geben.
- Private Veräußerungsgeschäfte: Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ([BFH], Urteil vom 4.4.2008, Az: IX R 29/06; Abruf-Nr. 081832) soll der Verkauf von Gebrauchsgütern nicht mehr zu den Spekulationsgeschäften nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen.
Beachten Sie: Der Verlust aus dem Verkauf zum Beispiel von Jahreswagen durch Arbeitnehmer innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist kann damit auch nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
- Verlustfeststellung: Die Regeln zur Verlustfeststellung in § 10d Absatz 4 EStG sollen ab 2010 geändert werden. Hintergrund ist ein BFH-Urteil, das der bisherigen Verwaltungspraxis widerspricht. Der BFH hatte zugelassen, dass nachträglich noch Verluste geltend gemacht werden können, die in einem bestandskräftigen Steuerbescheid nicht berücksichtigt worden waren (Urteil vom 17.9.2008, Az: IX R 70/06; Abruf-Nr. 083847). Künftig soll der Einkommensteuerbescheid wie ein Grundlagenbescheid wirken.
Beachten Sie: Eine Ausnahme von dieser Bindungswirkung soll nur bestehen, wenn der Einkommensteuerbescheid zwar korrigiert werden könnte, dies aber unterbleibt, weil sich die Höhe der festzusetzenden Steuer nicht ändert.
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