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  • 01.07.2010 | Erfahrungsaustausch

    Umsatzsteuerpflicht der Garantieprämie: Antworten auf fünf Zweifelsfragen

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzsteuerpflicht von Garantieprämien im Kombinationsmodell hat zu zahlreichen Leseranfragen an die Redaktion geführt. Lesen Sie nachfolgend die Antworten.  

     

    1. Garantieprämie nicht gesondert ausweisen?

    Einige Leser möchten bei differenzbesteuerten GW-Verkäufen mit negativer Marge die Garantieprämie ohne getrennten Ausweis als Teil des Kaufpreises in Rechnung stellen. Sie wollen sich dadurch zumindest die auf die negative Marge entfallende Umsatzsteuerbelastung ersparen.  

     

    Unseres Erachtens ist dies nicht zulässig, weil es sich bei der Garantieprämie im Kombinationsmodell nach Ansicht des BFH um eine umsatzsteuerpflichtige „einheitliche Leistung eigener Art“ handelt. Das heißt: Die Garantieprämie ist nicht Teil des der Differenzbesteuerung unterliegenden Verkaufspreises und muss daher gesondert ausgewiesen werden.  

     

    2. Garantie unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt?