01.04.2005 | Existenz gefährdendes Risiko
Vermietung nicht als Mietfahrzeug zugelassener und versicherter Pkw
In Autohäusern kommt es vor, dass dem Kunden ein Vorführwagen kostenpflichtig oder kostenlos – das heißt als Miet- oder Leihwagen – als Unfallersatzwagen überlassen wird. In diesem Fall stellen sich zwei Fragen:
Versicherungsrechtliche Behandlung
Wer ein Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet, das er nicht als Vermietfahrzeug versichert und angemeldet hat, schickt es faktisch ohne Versicherungsschutz auf den Weg. Grundlage des Versicherungsvertrags ist nämlich die jeweils vereinbarte Verwendung.
Eine Verwendung als Vermietfahrzeug gilt als „Gefahr-Erhöhung“ und berechtigt den Versicherer im Schadenfall, die Leistung zu verweigern. Bei Kaskoschäden zahlt der Versicherer dann gar nicht. Beim Haftpflichtschaden leistet er gegenüber dem Dritten (Geschädigter), nimmt dann aber Regress beim Versicherungsnehmer, das heißt bei Ihnen. Das kann im Zweifel zu Existenz gefährdenden Forderungen führen!
Abgrenzung Vermietfahrzeug vom Unfallersatzfahrzeug
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