01.04.2005 | Fahrzeug nicht verkaufsfähig
Wann werden Sie von der Pflicht zur Lieferung eines Fahrzeugs frei?
Was zu tun ist, wenn der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten will, weil das ausgelieferte Fahrzeug einen Mangel hat, ist bekannt. Was aber ist, wenn Sie als Händler bereits vor Auslieferung des Fahrzeugs die Mangelhaftigkeit erkennen? Werden Sie dann von der Pflicht, dem Kunden das Fahrzeug zu liefern, frei? Können Sie vom Vertrag zurücktreten?
Ein Leser hat uns ein solches Problem geschildert: Kurz bevor das verbindlich bestellte Fahrzeug ausgeliefert werden sollte, ist es auf dem Gelände des Autohauses beschädigt worden. Um Scherereien zu vermeiden, will der Händler vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten. Im Folgenden lesen Sie, welche Möglichkeiten in einem solchen Fall bestehen.
Aufhebung der Lieferpflicht
Sie können vom Vertrag zwar grundsätzlich nicht zurücktreten. Wenn die Lieferung für Sie jedoch unmöglich oder unzumutbar ist, werden Sie von Ihrer vertraglichen Pflicht zur Lieferung frei.
Unmöglichkeit der Lieferung
Sie werden von der Lieferpflicht frei, wenn Ihnen die Lieferung nicht möglich ist. Bei einem Neuwagen kommt dies nur in Betracht, wenn das bestellte Fahrzeug nicht mehr produziert wird und die Vorräte erschöpft sind. Bei Gebrauchtwagen gilt die Lieferung als nicht möglich, wenn das Fahrzeug abhanden gekommen ist. Ist das Fahrzeug lediglich beschädigt worden, bleibt die Lieferung möglich. Das Fahrzeug kann nach Behebung der Mängel mit einem Preisabschlag durchaus noch verkauft werden.
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