01.11.2005 | Fahrzeuge mit 50 Prozent Vorsteuer-Kappung
Keine Umsatzsteuer auf Privatnutzung trotz Berichtigung der Vorsteuer?
Für alle Unternehmer, die zwischen 1. April 1999 und 31. Dezember 2002 einen Betriebs-Pkw angeschafft und diesen auch privat genutzt haben, hat jetzt das Finanzgericht (FG) München ein positives Urteil gefällt.
Die Quintessenz der Entscheidung
Wer einen Pkw im besagten Zeitraum angeschafft hat, kann für die Zeit ab 1. Januar 2003 die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und laufenden Kosten des Pkw nachträglich im Wege der Vorsteuer-Berichtigung geltend machen (§ 15a Umsatzsteuergesetz [UStG]). Die private Nutzung muss er dennoch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen (Urteil vom 9.6.2005, Az: 14 K 5374/04; Abruf-Nr. 052418).
Beachten Sie: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof (BFH) wird die Sache (Az: V R 48/05) endgültig entscheiden.
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