01.11.2001 · Fachbeitrag · Familienverträge
Gesellschaftsvertrag trotz Mehrheitsklausel anerkannt
| Mit der Beteiligung von minderjährigen Kindern als beschränkt haftende Gesellschafter am Unternehmen werden meist zwei Ziele verfolgt: Einerseits soll die Steuerlast innerhalb der Familie gesenkt werden, andererseits soll der „Chef“ auch weiterhin das Sagen haben. Beides hinzukriegen, ist nicht einfach. Denn steuerlich müssen die Stimmrechte der Kinder so stark sein, dass dies auch ein fremder Dritter als Gesellschafter akzeptieren würde. |
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