01.08.2005 | Fehlerhafter Steuerbescheid
Schadenersatz vom Finanzamt?
Immer komplexere Gesetze und eine unüberschaubare Zahl gerichtlicher Entscheidungen führen dazu, dass viele Steuerbescheide fehlerhaft sind. Sind Sie gezwungen, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen, können Sie unter Umständen das Finanzamt für Ihre Kosten in Anspruch nehmen.
Unter welchen Voraussetzungen haftet das Finanzamt?
Eine Haftung kommt in Betracht, wenn das Finanzamt Ihnen gegenüber eine Amtspflicht schuldhaft verletzt, Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist und kein Grund für einen Haftungsausschluss gegeben ist (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz).
Typische Fälle einer Amtspflichtverletzung
Seine Amtspflicht verletzt ein Finanzbeamter vor allem, wenn er
- gesetzliche Vorschriften oder Verwaltungsanweisungen nicht beachtet (LG München, Urteil vom 27.3.2002, Az: 9 O 18945/01; DStRE 2002, 1154) oder
- die aktuelle und veröffentlichte Rechtsprechung nicht anwendet (OLG Koblenz, Urteil vom 17.7.2002, Az: 1 U 1588/01; Abruf-Nr. 021222).
Beachten Sie: Der Beamte handelt nicht schuldhaft, wenn er sich einer bestimmten Rechtsmeinung anschließt, auch wenn sich diese später als unrichtig herausstellt (LG Kleve, Urteil vom 26.11.1999, Az: 1 O 277/99). Auch Rechtsentscheidungen, die bislang nicht höchstrichterlich geklärt sind, muss der Beamte nicht anwenden.
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