01.05.2007 | Finanzierter Autokauf
Auslieferung, Widerruf und Wertverlust
Das ewige Dilemma: Der Privatkunde finanziert und hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Eigentlich sollte man das Fahrzeug – insbesondere einen Neuwagen – erst zulassen und ausliefern, wenn der 14-Tage-Zeitraum vorüber ist. Doch das gibt der Markt oft nicht her. Der Kunde sieht nicht ein, warten zu sollen.
Doppelte Belehrung über Folgen der Zulassung
Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 stellt das Gesetz jedoch ein probates Hilfsmittel zur Verfügung. § 357 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch macht es möglich, den eintretenden Wertverlust durch die Zulassung und Ingebrauchnahme dem finanzierenden Käufer anzulasten. Voraussetzung ist eine doppelte Belehrung.
Unser Tipp: Eine Musterformulierung für eine solche Belehrung finden Sie in Ausgabe 1/2007, Seite 16.
Positive Entscheidung zur Belehrungsklausel
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