01.03.2006 | Finanzierung
Bankdarlehen zu Unrecht fristlos gekündigt
Bankdarlehen werden oft aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern. Nicht immer zu Recht! Unzulässig ist eine fristlose Kündigung, wenn
- der Kunde Darlehensraten weiter pünktlich und vollständig tilgt und
- die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.
Beachten Sie: Die Bank ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin verpflichtet, das Recht zur fristlosen Kündigung schonend auszuüben. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ergebe sich klar, dass die Bank bei Veränderung des Risikos eine Verstärkung der Sicherheiten verlangen könne. Erst wenn der Kunde dem Verlangen nicht nachkomme, habe sie das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen. (Urteil vom 29.8.2005, rechtskräftig, Az: 16 U 113/03) (Abruf-Nr. 053281)
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 4 | ID 85646