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  • 28.05.2009 | Förderung durch den Staat

    Kurzarbeit als Chance begreifen

    Dr. Anke Freckmann, RA/FArbR, Partner bei Osborne Clarke
    Mathias Kaufmann, RA bei Osborne Clarke

    Mit einer staatlichen Förderung - der Abwrackprämie - hat der Kfz-Handel schon gute Erfahrungen gemacht. Warum nicht auch staatlich geförderte Kurzarbeit nutzen? Die Neuerungen beim Kurzarbeitergeld aufgrund des „Konjunkturpakets II“ lassen sich sehen. Wir zeigen Ihnen im Folgenden auf, wie Sie die staatliche Hilfe nutzen können, wenn Sie aufgrund Absatzmangels kurzfristig nicht genug Arbeit für Ihre Mitarbeiter haben, Entlassungen aber vermeiden wollen.  

    Voraussetzungen für Kurzarbeit

    Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung oder die Einstellung („Kurzarbeit Null“) der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts.  

     

    Beachten Sie: Kurzarbeit muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann einen bestimmten organisatorisch abgrenzbaren Betriebsteil betreffen, zum Beispiel die GW-Abteilung.  

     

    Wie kann Kurzarbeit eingeführt werden?

    Bei der Einführung von Kurzarbeit müssen Sie folgende rechtliche Vorgaben beachten: