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  • 01.04.2007 | Fragen kostet jetzt Geld

    Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt

    Dass das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, wissen Sie als Kfz-Händler nur zu gut. Damit Sie sich bei geplanten Vorhaben über die steuerlichen Folgen vergewissern können, gibt es die „verbindliche Auskunft“ der Finanzverwaltung, die seit dem 19. Dezember 2006 in§ 89 Abgabenordnung (AO) gesetzlich geregelt ist.  

     

    Schon vorher haben die Finanzämter zwar verbindliche Auskünfte erteilt, sie waren dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Neu eingeführt mit der gesetzlichen Regelung wurde eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte.  

     

    Wir sagen Ihnen im Folgenden, in welchen Fällen eine verbindliche Auskunft eingeholt werden kann – insbesondere ob es bei der Frage nach Beleg- und Buchnachweisen beim Handel über die Grenze ein Auskunftsrecht gibt – und wieviel verbindliche Auskünfte kosten.  

    Wann kommt die verbindliche Auskunft in Frage?

    Eine verbindliche Auskunft können Sie vor einer Entscheidung bzw. einem Vorhaben (kein vollendeter Sachverhalt!) beantragen, bei dem Sie mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen rechnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie  

    • mit einem nahen Angehörigen einen Arbeits- oder Darlehensvertrag abschließen wollen und wissen möchten, ob das Finanzamt den Vertrag anerkennt.
    • dem Verkauf Ihres Betriebs oder eines Teilbetriebs planen und wissen wollen, ob der Verkaufspreis als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht umsatzsteuerbar ist (§ 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz).