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  • 28.08.2009 | Gestaltungsspielräume nutzen

    Betriebs- und Fortbildungsveranstaltungen

    Nehmen Ihre Mitarbeiter an einer Betriebsveranstaltung teil - sei es ein Betriebsausflug, eine Betriebsversammlung oder ein Seminar - stellt sich die Frage nach der Lohnsteuerpflicht. Die falsche Gestaltung solcher Veranstaltungen kann bei einer Lohnsteuer- bzw. Betriebsprüfung teuer werden. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung.  

    Betriebsveranstaltungen

    Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und allen Betriebs-angehörigen offenstehen (R 19.5 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). Beispiele sind Betriebsausflüge und -versammlungen, das Sommerfest oder die Weihnachtsfeier.  

     

    Die kostenlosen Zuwendungen an die Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind kein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt, wenn es sich um Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers handelt. Wann das der Fall ist, wird anhand der folgenden Kriterien festgestellt.  

     

    Anzahl der Betriebsveranstaltungen

    Maximal zwei Betriebsveranstaltungen gelten als im eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt. Werden mehr als zwei im Jahr für denselben Personenkreis von Arbeitnehmern veranstaltet, führt die dritte und jede weitere Veranstaltung in voller Höhe zu lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigem Arbeitslohn (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.11.2005, Az: VI R 68/00; Abruf-Nr. 060679).