28.08.2009 | Gestaltungsspielräume nutzen
Betriebs- und Fortbildungsveranstaltungen
Nehmen Ihre Mitarbeiter an einer Betriebsveranstaltung teil - sei es ein Betriebsausflug, eine Betriebsversammlung oder ein Seminar - stellt sich die Frage nach der Lohnsteuerpflicht. Die falsche Gestaltung solcher Veranstaltungen kann bei einer Lohnsteuer- bzw. Betriebsprüfung teuer werden. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und allen Betriebs-angehörigen offenstehen (R 19.5 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). Beispiele sind Betriebsausflüge und -versammlungen, das Sommerfest oder die Weihnachtsfeier.
Die kostenlosen Zuwendungen an die Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind kein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt, wenn es sich um Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers handelt. Wann das der Fall ist, wird anhand der folgenden Kriterien festgestellt.
Anzahl der Betriebsveranstaltungen
Maximal zwei Betriebsveranstaltungen gelten als im eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt. Werden mehr als zwei im Jahr für denselben Personenkreis von Arbeitnehmern veranstaltet, führt die dritte und jede weitere Veranstaltung in voller Höhe zu lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigem Arbeitslohn (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.11.2005, Az: VI R 68/00; Abruf-Nr. 060679).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig