01.02.2005 | Gewährleistung
Das müssen Sie umsatzsteuerlich bei der Rücknahme eines Fahrzeugs beachten
Wenn ein Kunde ein mangelhaftes Fahrzeug zurückgibt, hat dies in erster Linie zivilrechtliche Konsequenzen. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die umsatzsteuerlichen Folgen. In welcher Höhe und wann müssen Sie die Bemessungsgrundlage berichtigen und wie müssen Sie Nutzungs- sowie Schadenersatzzahlungen umsatzsteuerlich behandeln? Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in welchem Fall am besten vorgehen.
Beachten Sie: Die gleichen Fragen stellen sich für den Käufer. Allerdings nur dann, wenn er das Fahrzeug als Unternehmer erworben hat, er es also nicht ausschließlich privat nutzt.
Hintergrund
Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform hat der Käufer eines mangelhaften Fahrzeugs vorrangig Nacherfüllung zu verlangen. Scheitert die Nacherfüllung, kann er nach seiner Wahl – unter Beachtung weiterer Voraussetzungen – vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz neben oder an Stelle der Leistung verlangen (§§ 437, 434, 433 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, entsteht ein „Rückgewährschuldverhältnis“ als Grundlage für die Rückabwicklung des Kaufvertrags (§§ 440, 323 BGB). Auch beim Schadenersatz an Stelle der Leistung (§§ 440, 281 BGB) kommen die Rücktrittsvorschriften zum Tragen.
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