01.11.2001 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Anrechnung gilt auch für den Ausgleichsanspruch
| Ein Leser aus Norddeutschland fragte, ob die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auch für die Gewerbesteuer gilt, die auf den Ausgleichsanspruch entfällt. Er schreibt, er habe im April 2001 seinen Ausgleichsanspruch von rund 300.000 DM ausbezahlt bekommen. Sein Gewerbesteuer-Messbetrag betrage rund 11.000 DM, seine Gewerbesteuerbelastung rund 44.000 DM. |
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