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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Gewerbesteueranrechnung

    Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von Neuregelung

    | Die ungeliebte Gewerbesteuer sorgt ausnahmsweise mal für positive Meldungen. Um auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer spürbar zu entlasten, hat der Gesetzgeber die „Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb“ nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen. Das heißt, statt der bisherigen Tarifbegünstigung nach § 32c EStG kann die Gewerbesteuer jetzt auf die Einkommensteuer angerechnet werden. |