01.08.2001 · Fachbeitrag · GmbH
Aufrechnung oder Darlehensanspruch statt Gehalt möglich
| Der Anstellungsvertrag einer GmbH mit ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss klar und eindeutig im Voraus vereinbart und zivilrechtlich wirksam sein. Außerdem muss er tatsächlich vertragsgemäß durchgeführt werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, werden die Gehaltszahlungen steuerlich nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Folge: Die Gehaltszahlungen erhöhen als verdeckte Gewinnausschüttungen das steuerpflichtige Einkommen der GmbH. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs darf das Finanzamt dieses Prinzip aber nicht zu eng auslegen: Wird das Gehalt wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH verzögert ausgezahlt, führt das nicht zwangsläufig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. In zwei Fällen gilt das Gehalt als fristgerecht gezahlt: |
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