02.09.2010 | GmbH
Beratungshonorar zu Klärung der Sozialversicherungspflicht
Lässt ein GmbH-Geschäftsführer von einer Beratungsfirma prüfen, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann er die Beratungskosten als Werbungskosten geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Begründung: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst (Urteil vom 6.5.2010, Az: VI R 25/09; Abruf-Nr. 102332). Im Urteilsfall zahlte der GmbH-Geschäftsführer der Beratungsfirma ein Erfolgshonorar, weil er nicht sozialversicherungspflichtig war und Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erstattet bekam.
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138244