01.11.2004 · Fachbeitrag · GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge keine verdeckte Gewinnausschüttung?
| Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge, handelt es sich regelmäßig um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) vor kurzem feststellte (Urteil vom 14.7.2004, Az: I R 111/03; Abruf-Nr. 042599) und ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg bestätigte (Urteil 4.11.2003, Az: I 290/2000; Abruf-Nr. 040961). |
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